Die Kapitelsmühle zu Weingarten |
Von Hans Regh |
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Nach dem Prümer
Urbar von 893 hatte die Abtei Prüm in Weingarten zwei Mühlen.
Als Grundherr besaß sie damit auch den Mühlenbann.
Gleichzeitig mit der wachsenden Unabhängigkeit des
Kanonikerstifts Münstereifel von der Abtei Prüm im 12.
Jahrhundert gelang es dem Kapitel, auch nach und nach die
Mühlenrechte der Abtei an sich zu bringen. Zu Anfang des 12.
Jahrhunderts hatte das Stift noch keine eigene Mühle. Die
erste Mühle wurde ihm durch Abt Poppo von Prüm im Jahre
1112 geschenkt; sie lag an der Erft. Hiermit war die besondere
Auflage verbunden, an seinem Geburtstag vierzig Armen ein Almosen
zu geben. Die Schenkung hat Abt Gregor von Prüm im Jahre 1171
ausdrücklich bestätigt. Die Abtei Prüm hat sich in
der Folgezeit mehrmals mit Erfolg dagegen gewehrt, daß ihr
Mühlenbann durch fremde Mühlenbauten durchbrochen wurde.
Das Kanonikerstift Münstereifel besaß im 13.
Jahrhundert eine Mühle in Kirspenich (1299), zu Anfang des
14. Jahrhunderts vier Mühlen im Münstereifeler
Pfarrbezirk und im 15. Jahrhundert eine weitere Mühle in
Weingarten. 1 |
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10. August 1482 |
- An diesem Tage verpachtete
das Kapitel zu Münstereifel an Johann Waell und dessen Frau
zu Kirspenich durch "Brieff" seine Mühle in
Weingarten für 20 Jahre. Die Pacht betrug 10 Malter Roggen
und 10 Malter Gerste. Dies ist die älteste noch vorhandene
Urkunde über die Kapitelsmühle zu Weingarten. 2
Es vergehen über 100 Jahre,
bis wir auf den nächsten Pachtbrief stoßen. Am |
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27. Januar 1596 |
- verpachteten Dechant und
Kapitel ihre Mühle in Weingarten auf 24 Jahre für 4
Malter Korn, 8 Malter Spelz (Dinkel) und 8 Malter Hafer an
Marsilius von Palandt, Herrn zu Wachendorf. Wachendorf war 1513
an Johann von Palandt gekommen und blieb bis 1687 im Besitz der
Familie. 3 Die Pacht wurde als niedrig bezeichnet,
weil in ihr auch die zugehörigen Ländereien von 26 ½
Morgen einbegriffen waren.
-
Der Pachtbrief trägt die
Siegel des Stifts, des Herrn von Palandt und des Schöffengerichts
zu Arloff. 4
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Von etwa 1600 |
stammt das Weistum
des Münstereifeler Kapitelshofes zu Weingarten, in dem die
Rechte und Verpflichtungen des dem Stiftskapitel zu Münstereifel
gehörenden Kapitelshofs (Fronhof) zu Weingarten gegenüber
den mit den Gütern des Stiftes belehnten hofhörigen
Leuten sowie der Gemeinde (Kirchspiel) gewiesen werden. |
- In der dritten Acht dieses
Weistums weist der Schöffe den Klosterherren eine Mühle.
Die Weistümer kennen als Mühlwerk nur die Wassermühle.
Die primitive und bei weitem ältere Handmühle findet
keine Erwähnung. Das betrifft auch die Windmühlen. Die
Handmühle aus ältester Zeit zählte zu den
notwendigsten Hausgeräten und diente zum Mahlen des
Getreides. Man hat Reibesteine und Basaltlava auf dem Kaiserstein
zwischen Rheder und Billig und noch ältere am Ringwall auf
dem Burgberg gefunden. 5 Die Wassermühle war im
Mittelalter als einzige maschinelle Betriebsanlage des platten
Landes von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Zur Zeit unserer
Weistümer nahm auf dem Gebiet des Mühlenwesens die
Grundherrschaft unbestritten die erste Stelle ein; ihr Einfluß
machte sich bei der gesamten gesetzlichen Ordnung des
Müllereigewerbes geltend. In der großen Masse der
herangezogenen Weistümer findet sich nirgends ein Beleg für
eine im Eigentum eines Müllers stehende Mühle. Auch zur
Zeit, in der das Recht, eine Mühle zu errichten, zum freien
Grundeigentum gehörte, sind nur selten "kleine Leute"
als Mühlenbesitzer nachzuweisen. Der Begründung, diese
Erscheinung entspräche der Kostspieligkeit der gesamten
Mühleneinrichtung, muß man zustimmen.
-
Die meisten grundherrschaftlichen
Mühlen waren mit dem Recht des Mühlenbannes und des
Mahlzwanges ausgestattet. Das Mühlenbannrecht bestand in
einem Verbietungsrecht, kraft dessen der Bannberechtigte die
Erbauung einer Mühle in einem bestimmten Bezirk verhindern
konnte. Der Mahlzwang verbot zu Gunsten des Berechtigten den
Bewohnern eines gewissen Gebiets, ihren Mahlbedarf auf einer
anderen als der Zwangsmühle mahlen zu lassen. Durch diese
bannrechtliche Gestaltung des Müllereiwesens sicherten sich
die Grundherren eine ständige Benutzung ihrer Mühlenanlage
und somit eine dauernde Finanzquelle. Die Strafen für
unberechtigtes Ausmahlen waren in den einzelnen Rechten
verschieden festgesetzt. 6
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Erzbischof Philipp von Köln
hatte dem Münstereifeler Stiftsdechanten im Jahre 1171 das
Recht eingeräumt, diejenigen zu exkommunizieren, welche die
Münstereifeler Mühlordnung verletzten. 7
-
Mit der Einführung des Code
Napoleon (1810-1812) während der französischen
Besetzung wurde der Mühlenbann aufgehoben. 8
-
Marsilius von Palandt hat die
Pachtzeit von 24 Jahren, die im Pachtbrief vom 27. Januar 1596
vereinbart war, nicht erfüllt, denn am
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24. Januar 1607 |
- verpachtete das Kapitel von
Münstereifel die "Mahl Mullen zu Wingarden" an
"Frederichen, Hilger Müllers Sohn von Holtz Mülheim
vnd Dientgen, Hilger Halffens Tochter von Lintweiler Eheleuten "
auf die Dauer von 12 Jahren bei einer ... Pacht von 4 Malter
Korn, 4 Malter Gerste, 8 Malter Spelz und 8 Malter Hafer. Die
Lehnsleute wurden zudem dazu verpflichtet, die Ländereien in
entsprechender "mistung" zu halten und den "
Wasserfluß" so zu verbauen, daß an den Benden
kein Schaden entstehe. 9 Unabhängig von diesem
Pachtbrief war das Inventar der Mühlen in der Regel genau
vorgeschrieben, wie Sester, Sümmer, Pint, Schüssel,
Metze, Viertel und Siebe für die verschiedenen Kornarten und
das Mehl. Die zum Messen im Geschäftsverkehr des Müllers
mit seinen Kunden dienenden Hohlmaße mußten
-
geeicht sein. 10 Am
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16. Juli 1636 |
verpachteten Dechant
und Kapitularen zu Münstereifel dem "Erbaren vnd
Tugentsamen Huprechten von Metternich vnd Apollonia, eheleuten "
ihre Kapitelsmühle zu Weingarten auf die Dauer von 12 Jahren.
Es fällt auf, daß die Lehnsherren die Eltern des
vorgenannten Huprechten, und zwar die Eheleute Peter Müller
und Sybilla von Metternich, verpflichten, zur Sicherung der
übernommenen Verpflichtungen aus dem Pachtbrief "haus
vnd gueter" durch das Gericht zu Metternich zu "
verhypothesiren. |
Die Pachtdauer
betrug 12 Jahre; die jährliche Pacht war auf 4 Malter Korn, 4
Malter Gerste, 8 Malter Spelz und 8 Malter Hafer Münstereifeler
Maß festgesetzt. Das alte Münstereifeler Fruchtmaß
ist bekannt: ein Malter beträgt ca. 1,4 hl = 5 Sümmer =
10 Sester = 20 Viertel = 80 Pinten oder Mütger. Die
Berechnung der Frucht nach Hohlmaßen war natürlich
nicht so exakt wie die heutige nach Gewicht. Daraus ist der üble
Leumund des früheren Müllergewerbes zu verstehen. So
heißt es im Weidesheimer Weistum: " Wäre Sache,
daß sich der Müller verginge und weiter in den Sack
taste, denn ihm der Geschworene zuweist, wo man dann das Pferd
oder Karre kriegen kann auf der Straße, soll man das Pferd
an einen Stecken oder Atze (Stütze an alten Häusern)
binden und einen Schauf oder Schanze vorsetzen -siehe folgende
Anmerkung -: kommt dann der Müller, daß er es losbind
sonder Erlaubnis des Herrn, so soll man ihm sagen, was er
verbrochen hat". 11 Der bereits genannte Mahlzwang
ist für die Kapitelsmühle in Weingarten in einem
Pachtbrief vom |
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23. September 1689 |
- belegt. Die Lehnsleute
Lehnarten Mülleren von Glehn und dessen haußfrawen
Marion schwartz "sollen vnsere hofs vndt Lehnleuthe, so auf
vnserer mülle zu mahlen gezwungen sonst auch andere
auswendige über die gebühr vndt alten her Kommen nicht
beschweren sondern sich dem hofs wißthumb vndt altem
gebrauch in allem bequemen. .." 12
-
In der Folgezeit bis zum Jahre
1760 fehlen uns die Namen der Mühlenpächter. Von
1703-1802 stehen uns die sogenannten "Kapitularprotokolle"
13 im Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchiv
in Düsseldorf zur Verfügung. Wir erfahren unter dem
Datum
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27. August 1711 |
- vom Protokollführer des
Kapitels zu Münstereifel, daß der "Molitor von
Weingarten" dort erschienen war, um das Holz zum Bau eines
neuen Mühlenrades zu erhalten. Der Antrag wurde abgelehnt,
weil "dem Pachtvertrag zuwider, da derselbe alleinig solchen
baw anzuschaffen hat" .
-
Wahrscheinlich war es derselbe
Pächter, der am
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19. August 1713 |
wiederum
beim Kapitel in Münstereifel vorstellig geworden ist und um
Pachtnachlaß nachgesucht hat " wegen Schaden von
Mäusen". Die Entscheidung zu diesem Begehren ist nicht
bekannt. |
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22. April 1717 |
- Der Müller von
Weingarten meldete, daß seine Wohnbehausung so baufällig
sei, daß man sich bei Gefahr für Leib und Leben nicht
darin aufhalten könne.
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16. August 1719 |
- Der neue Müller aus
Lommertzheim (Name nicht bekannt) pachtete die Mühle in
Weingarten bei einem " trockenen Weinkauf" ( siehe den
Beitrag "Der Kapitelshof zu Weingarten ").
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19. Januar 1724 |
- Der Molitor von Weingarten
beanstandete beim Kapitel von Münstereifel den Zustand der
"brücke für sein mhülenhauß" und
bat, daß seine Pachtung noch 18 Jahre verlängert
werden solle.
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1. Februar 1760 |
- Das Kapitularprotokoll weist
aus, daß "abgelebten mülleren Anton Krupp
hinterlassend wittib gestern persönlich dahier zugegen war"
und bat, "die noch laufende pfachtjahre ihrem Sohn petro
Krupp zu übertragen". Der vorgenannte Anton Krupp hatte
am 7. 4. 1728 die Witwe Maria Magdalena Wilckes aus Stotzheim
geheiratet. Sie hatten 6 Kinder. Anton Krupp starb am 30. 1.
1759. Der vorgenannte Sohn Peter Krupp ist im Taufbuch als
Johannes Petrus eingetragen. Er wurde getauft am 23.3. 1729 und
heiratete am 18.2. 1760 A. Cath. Ritter aus Antweiler. Die beiden
hatten 8 Kinder. Er starb am 29. 11. 1782. Das Anwesen Krupp
grenzte unmittelbar an die Mühlenanlagen.
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10. Dezember 1725 |
- Der vorgenannte "Müller
aus Lommertzheim" trug dem Kapitel zu Münstereifel vor,
daß er wegen des schlechten Zustands "ahn hauß,
ställen vndt sonsten Viele V nkosten " getragen habe.
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1. Juni 1768 |
- Der "Molitor von
Weingarten " zeigte an, daß das Backhaus eingefallen
sei und der Esel- und Schweinestall ebenfalls vom Einsturz
bedroht seien. Er bat um Holz zur Reparatur .
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16. J anuar 1777 |
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"Müller von
Weingarten klaget", daß diese Nacht durch das Gewässer
der Mühlendeich ganz durchgebrochen sei und er kein Wasser
zum Mahlen habe. Er bat, ihm das "nötige gehölz zu
dessen reparation zukommen zu lassen". |
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25. Juli 1777 |
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"auswendiges
mahlen zu weingarten"
Der Scholaster
trug vor, der Müller zu Weingarten habe sich darüber
beklagt, daß der Scheffen Schmitz daselbst nach Arloff
"Früchte eingeführt und mahlen lassen hätte"
.Daraufhin habe sich der Kanonikus Frangenheim nach Kuchenheim zu
Herrn Schultheißen Tils begeben und dieses Verhalten
vorgetragen. Wenn ein solches Verhalten des Scheffen Schmitz
nochmals vorkäme, schlug Frangenheim vor, würden die
Früchte als Pfand genommen und die "Komigen arrettiert"
. |
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30. J anuar 1778 |
Peter Krupp, Müller
des Kapitels zu Weingarten, zeigte an, daß "durch das
großer Wasser" das Mühlenwehr in völligen
Unstand geraten sei, er kein Wasser "im Deich" habe und
die Mühle still stehen müsse. Die Kanoniker Eschweiler
und Schmitz erhielten Auftrag, die neue Einrichtung zu besorgen
und darüber zu berichten. Peter Krupp beantragte einen neuen
Pachtbrief. Dieser wurde zugesagt. |
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1. April 1783 |
"Herr Canonikus
Schmitz senior vermeldet, daß Kapitularen Mühlerin von
Weingarten ihm angezeigt, daß das mühlenwerk daselbst
durch das große Wasser beschädigt worden, und daher
entstanden, weil die oben liegenden Erben auf dem ihrigen nicht
genugsame wehr thäten. " |
Bei der "Mühlerin
" handelte es sich um die Witwe Anna Catharina Krupp geb.
Ritter, deren Mann am 29.11. 1782 verstorben war. Mit den "oben
liegenden Erben" könnten die "Erben Schmitz"
gemeint sein, die auch Eigentümer der späteren
Gaststätte "Zum alten Brauhaus" waren. Die Anlagen
der Kapitelsmühle verursachten aufgrund der Erkenntnisse aus
den Kapitularprotokollen einen dauernden Unterhaltungsaufwand,
denn am |
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30. März 1786 |
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"zeigt die
Mühlerin von Weingarten an, daß sie eine Spille nötig"
und bat "sohin Capitulum mögte ihr einen Baum hiermit im
Capitulum busch anweisen lassen". |
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26. Juni 1788 |
Herr Koch,
Baumeister des Kapitels zu Münstereifel, berichtete, "zu
Weingarten gewesen zu sein und befunden zu haben, daß das
Wasser nach Kirspenich seiten oben und neben dem wehr ein großes
Stück hier weggeflößet, welches nicht anders durch
anlegung eines kleinen wehrs oben dem alten würde können
verbeßert werden, wo aber der strom noch allzu stark müßte
man die Zeit abwarten, bis das wasser wieder in seinen behörigen
schranken wäre". |
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3. Juli 1789 |
- "Wittib Krupp mühlerin
von Weingarten stehet an um eine neue Pfachtung, weil dieses das
letzte Jahr wäre, und zeigt zugleich, daß es ohn
umgänglich nothwendig wäre, daß das wehr
instandgesetzt würde, wenn nicht befürchtet werden
wolle, daß die mühle heut oder morgen trocken stehen
könnte". Man möge "ihre neue Pfachtjahren
zusagen, und den Pfachtbrief nach den alten expedyren". Dem
Kapitularprotokoll vom
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27. September 1789 |
- entnehmen wir, daß der
Auftrag gegeben wurde, " wegen des zu fertigenden Wehrs an
der weingartener mühle das nötig findende zu
veranlassen" .
-
Mit der Säkularisation im
weiteren Sinne - dem Übergang von kirchlichem Eigentum in
die Verfügungsgewalt des französischen Staates - wurde
auch die Kapitelsmühle verkauft. Der vereidigte
Sachverständige Daniels vom Domainenbüro Düren
fertigte am 8. Vendemiaire des Jahres XIII (30. September 1804)
ein Gutachten an über den Wert der Kapitelsmühle mit
allen Anlagen und Grundstücken. Er stellte zunächst
fest, daß ein Pachtvertrag zwischen dem Kapitel von
Münstereifel und der Witwe
-
Pierre Krupp bestand, dieser eine
Laufzeit vom 5.2. 1802 bis 22. Februar 1814 hätte und der
jährliche Pachtzins 5 Malter Roggen, 4 Malter Gerste, 8
Malter Dinkel (Spelz), 8 Malter Hafer (nach dem Maß von
Münstereifel) und 52 Gulden in Silber betrug. Die gesamten
Anlagen wurden wie folgt beschrieben:
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a) Wassermühle für
Getreide mit 2 Rädern,
-
b) Mühlenanwesen aus Stein
und gedeckt mit Ziegeln,
-
c) einstöckiges Wohnhaus aus
Holz (Fachwerk) mit einer Küche, einer Speisekammer und
einer Stube, darüber ein mit Ziegeln gedeckter Bodenraum und
ein Schlafzimmer,
-
d) neben dem Wohnhaus ein
Pferdestall unter demselben Dach und
-
e) Scheune, Stall und
Schweinestall.
-
Hinzu kommen ein Küchengarten,
ein großer Obstgarten, 2,12 ha Wiese und 6,82 ha Ackerland.
Der Gutachter bezifferte den
Kaufpreis unter Berücksichtigung der Einkünfte von 12
Jahren auf 3 566 Franken.
- Dieses Angebot wurde am
19.1.1805 von einem Joseph Cürger (?) akzeptiert. 14
-
Aus einem "alten
Kirchenbuch" im Pfarrarchiv Kreuzweingarten, enthaltend u.
a. eine Auflistung über "Spendbrod für die
Pfarrarmen " erfahren wir, daß vom Mühlengut
jährlich 8 Pfund Brot abzuliefern waren. Dieses "alte
Kirchenbuch" ist von Pastor J.J. Müller im Jahre 1794
angelegt und bis zu seinem Weggang im Jahre 1812 fortgeschrieben
worden. Die in gleicher Handschrift geschriebene Berichtigung
"modo Herr Fingerhuth zu Cochenheim als Ankäufer"
klärt uns darüber auf, daß die ehemalige
Kapitelsmühle vor 1812 weiterverkauft worden ist. Der
anschließende Vermerk "modo Mathias Stoltz in
Weingarten " ist - dies ist aus der Handschrift zu ersehen -
nach 1812 geschrieben worden.
-
Die Papiermanufaktur Fingerhuth
in Kuchenheim (1801-1842) hatte 50 Beschäftigte und wird, da
die ehemalige Getreidemühle in Weingarten in der Urkarte von
1829 nunmehr als "Papiermühle" erscheint, für
die Umwandlung in Betracht kommen.
-
Die Anzeige vom 21. Februar 1831
im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln mit dem
Wortlaut: "Mathias Stolz beabsichtigt, auf seinem
Eigenthume, seiner Papiermühle gegenüber, auf dem
nämlichen Mühlenteich zu Weingarten, Bürgermeisterei
Wachendorf, im Kreise Euskirchen, eine unterschlägige
Gelmühle anzulegen", ist nicht eindeutig in die
Geschichte der Kapitelsmühle einzuordnen, weil in späteren
Unterlagen eine Ölmühle nicht erwähnt ist. 1832
war Mathias Stolz in Weingarten Eigentümer der Papiermühle.
Das Intelligenzblatt für den Kreis Schleiden aus dem Jahre
1848 enthält folgende Anzeige: "In meiner Knochenmühle
hier zu Weingarten kann täglich frisches Knochenmehl
aufgeladen werden, auch ist fortwährend rein gebrannter
Mauer- und Feldkalk zu billigen Preisen am hiesigen Kalkofen
zuhaben.
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Weingarten, den 15. September
1848
-
Mathias Stolz"
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Blick auf den
Standort der Kapitelsmühle, rechts Haus Trimborn. |
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- 1858 betrieben die
Geschwister Stolz die " Unterste Weingartener Mühle"
( ehemalige Kapitelsmühle) und die "oberste
Weingartener Mühle" (Mühle Schorn). Für 1860
gibt es im Kreisarchiv Euskirchen eine Belegstelle, die
-
a) Hilarius Stolz aus Weingarten
als Mühlenbesitzer benennt,
b) die Mühle als
Papiermühle bezeichnet und c) die "frühere
Knochenmühle" erwähnt. 15 -
Hilarius Stolz war geboren am 1.
Dezember 1815 und starb am 28.Januar 1877. Nachdem er mehrere
Jahre als Vorsteher der Gemeinde Weingarten tätig war, wurde
er 1846 von der Königlichen Regierung zu Köln zum
Bürgermeister der Gemeinde Wachendorf ernannt. Als solcher
wirkte er 30 Jahre lang. Infolge eines hartnäckigen
Gehörleidens mußte er sein Amt am 31. Dezember 1876
niederlegen.
-
Während bis zum Ende des
19.Jahrhunderts die Technik in den Getreidemühlen außer
der Einführung des Beutelwerkes (U nterteilung in Mehl,
Schrot und Kleie) um 1500 im wesentlichen unverändert
geblieben war, brachten nun grundsätzliche Neuerungen
Umwälzungen im Mühlenbetrieb mit sich. Durch den Einbau
von Eisenturbinen, der für die Zeit von 1880-1925 angenommen
werden kann, war es möglich, die Wasserkraft rationeller
auszunutzen. Die Entwicklung des Walzenstuhls (1820-1900) führte
zum Wandel der traditionellen Müllerei zur industriellen
Mehlherstellung. 16
-
Am 2. März 1921 erteilte der
Kreis Euskirchen dem Landwirt Anton Dederichs in Weingarten die
Genehmigung, zum Antrieb einer Turbine in seiner Mühle das
Wasser der Erft an der Gemeindegrenze von Weingarten und Arloff
anzustauen und in den Mühlenteich einzuleiten. 17
Das war das Ende der bereits im Jahre 893 erwähnten Mühlen.
-
Über die Jahrhundertwende
hinweg ist bei allen Belegstellen, angefangen im Jahre 1482,
immer nur von " unserer Mahl Mullen, unserer im Dorf
wingarden gelegenen Zwangsmahlmüllen, unserer Mähl
Mullen zu wingarden, der moellen zu wingarden, der mühlerin
von Weingarten, dem Müllner von Weingarten, dem Molitor in
Weingarten" usw. die Rede. Der Bestand einer zweiten Mühle
liegt im Dunkel. Erst im Jahre 1590 erfahren wir aus einer
Beschreibung des Amtes Hardt über die Dörfer "
Weingarten und Reyden", daß es in Weingarten 2
"Müllen" gibt. Die eine ist "dem Stift zu
Münstereyffell zurstendig" und "die andere mühl
einem folIeren genandt, zurstendig". 18 Am 8. Mai
1674 hat der Vikar Anton Viltz, Neffe des aus Weingarten
stammenden Landdechanten Everhard Boßhammer, dem Notar
Petrus G,eych zu Protokoll gegeben, daß er mit seinem
vorgenannten Onkel "zum garten Hinder der Mahll-Müllen
gangen" und " Von dan langs die Voll Müllen über
die bach". 19 Follmühlen oder Vollmühlen
waren Walkmühlen. In einer Walkmühle kam das ferti.g
gewebte Tuch in die sogenannte " Walke". Es wurde
zunächst durch Auswaschen in Seifen- und Alkaliwasser von
dem in den Fäden sitzenden Fett und Leim befreit. Hierauf
wurde es ausgeschleudert; dann machte es der Walker dicker und
filziger, indem er es mit Holzhämmern oder zwischen zwei
Rouletten bearbeitete. In den Walkmühlen geschah dieses
Schlagen oder Hämmern des durchnäßten Tuches
durch hölzerne Stoßhämmer. 20 Pastor
Johann Joseph Müller (1791-1812) verwendet in seinem
"Kirchenbuch" von 1793 die Bezeichnung "Nun oben
an der Olligsmühl". Diese Mühle wurde 1808 als
Ruine bezeichnet. 21
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Anmerkungen |
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- 1) Löhr, W.,
Kanonikerstift Münstereifel, Euskirchen 1969, S. 76
2)
Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (HStAD), Stift Münstereifel,
U Nr. 132 3) Pesch, J., Die Vordereifel, Euskirchen 1901,
S.116 4) HStAD, Stift Münstereifel, U Nr.229 5)
Reinartz, N., Weistümer unserer Heimat, Euskirchen 1940, S.
40 6) Schulte, E., Das Gewerberecht der Mühlen nach den
deutschen Weistümern, Heidelberg 1909, S. 366 7) HStAD,
Stift Münstereifel, U Nr. 13 8) Volkskultur an Rhein und
Maas, Hrsg. Amt für rheinische Landeskunde Bonn, Heft 3/86,
S. 15 9) HStAD, Stift Münstereifel, Akte 5 p 10)
Schulte, a. a. 0., S. 378 11) Reinartz, a. a. 0., S. 41 12)
HStAD, Stift Münstereifel, Akte 5 p 13) HStAD, Stift
Münstereifel, Akte Nr.1 14) HStAD, Roer-Dep., Akte
3182 15) Kreisarchiv Euskirchen, Akte I, 1177 16)
Volkskultur an Rhein und Maas, a. a. 0. 17) Kreis Euskirchen,
Akte BA 48-21, v. 2.3.1921 18) HStAD, Kurköln II, Akte
Nr.1472 19) HStAD, Kurköln XII, Akte Nr. 128 20)
Renelt, H., Die historische Entwicklung der Euskirchener
Tuchindustrie, Euskirchen 1921, S.1 21) HStAD, Roer-Dep., Akte
2534
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Entnommen: 1100 Jahre
Wingarden - Kreuzweingarten 893-1993
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