Ausgewählte Artikel aus:
650 Jahre Stadt Euskirchen
1302 - 1952
Festschrift zum Stadtjubiläum



Reiner Keller
Die Bodennutzung im Kreise Euskirchen
nach der Bodennutzungserhebung 1951 (vgl. nebenstehende Karte, Abb 3.)


I. Waldeifel (Schiefereifel)

1 = Waldlandschaften der Eifel.
Die Waldfläche ist größer als die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche:
Haferanbau 25 - 45 % der Halmfruchtfläche,
Roggenanbau 25 - 45 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau gering (10-20 %)

2 = Waldreiche Agrargebiete der nördlichen Schiefereifel.
Die Waldfläche ist kleiner als die landwirtschaftliche Nutzfläche, aber größer als die Ackerfläche. Anbauverhältnisse wie 1.

3 = Agrargebiete der nörldichen Schiefereifel.
Die Waldfläche ist kleiner als die Ackerfläche.
Haferanbau 25 - 45 % der Halmfruchtfläche, usf. wie 1.

II. Nördliche Kalkeifel und Eifelvorland

4 = Waldreiche Agragrgebiete im Mechernicher Bergland und in der nordöstlichen Sötenicher Kalkmulde. Die Waldfläche ist kleiner als die landwirtschaftliche Nutzfläche, aber größer als die Ackerfläche.
Hafer- oder Roggenanbau 25 - 35 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau 25 - 25 % der Halmfruchtfläche,
Gerste im allgemeinen 15 - 22 % der Halmfruchfläche

5 = Agrargebiet mit geschlossenem Gerstenanbau. Die Waldfläche ist kleiner als die Ackerfläche
Gerstenanbau 15 - 32 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau 15 - 45 % der Halmfruchtfläche,
Roggen- und Haferanbau jeweils weniger als 25 %.

6 = Agrargebiet mit geschlossenem Gerstenanbau und stärkerem Weizenanbau (Bördenrandgebiet);
Anbauverhältnis wie 5, aber
Weizenanbau 45 - 48 % und
Gerstenanbau 15 - 20 % der Halmfruchtfläche.

7 = Euskirchener Eifelvorland, Agrargebiet;
die Waldfläche ist kleiner als die Ackerfläche.
Gerstenanbau weniger als 15 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau 32 - 45 % der Halmfruchtfläche,
Haferanbau 25 - 28 % der Halmfruchtfläche,
Roggenanbau 20 - 27 % der Halmfruchtfläche.


III. Die Börde
Ackerbaulandschaft ohne Waldanteil oder mit unbedeutendem Waldareal.

8 = Kerngebiet der Börde; das Ackerland nimmt mehr als 90 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ein. Gerstenanbau weniger als 15 % der Halmfruchtfläche,
Weizenanbau 45 - 61 % der Halmfruchtfläche,
Roggenanbau gering (5 - 25 %),
der Zuckerrübenanbau übertrifft die Fläche der Futterrüben und Kartoffeln

9 = Randgebiete der Börde. Einer der Schwellenwerte von 8 wird über- bzw unterschritten. (In der Gemeinde Niederberg nur Roggenanbau mehr als 25 %, alle anderen Ackerfrüchte unter denSchwellenwerten der Börde.)

10 = Börde und Randgebiete mit einem Haferanbau von 25 - 40 % der Halmfruchtfläche

11 = Agrargebiete des Tieflandes
(außerhalb der Bördelandschaft)
Haferanbau 25 - 31 % der Halmfruchtfläche;
Weizenanbau nur 39 - 42 % der Halmfruchtfläche,
Roggenanbau weniger als 25 % der Halmfruchtfläche,
die Zuckerrübenfläche ist kleiner als die Gesamtfläche von Futterrüben und Kartoffeln

Abb. 3 - Die Bodennutzung im Kreise Euskirchen

IV. Industriegebiete

12 = Die Gesamtfläche von Wald und landwirtschaftlicher Nutzfläche ist kleiner als die übrige Fläche. Bebaute Flächen und Industriegelände überwiegen (Braunkohletagebau).

13. Kreisgrenze.

14. Gemeindegrenzen

Anmerkung: Die geschlossenen Waldgebiete der Gemeinden Flamersheim und Kirchheim wurden in der Karte der Schiefereifel zugeteilt.



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Edition H.K. September 2002




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