Forstamt Bad
Münstereifel
Forstgeschichtliches
zum Hardtwald bei Stotzheim, Kreis Euskirchen
Von Gerhard Naumann
2. Die Frühere
Entwicklung bis ca. 1600
Obwohl die Geschichte des
Hardtwaldes eng mit der Hardtburg und ihrer Geschichte verbunden ist,
so gibt es im Hardtwald weit ältere Zeugnisse menschlichen
Handelns.
Ringwall Alter Burgberg
(Literatur: Reinartz, N., 1940)
Dieses
bedeutende Bodendenkmal liegt auf einem Bergsporn oberhalb von
Kreuzweingarten im Hardtwald. Die Lage wäre auch für eine
Burg oder eine Verteidigungsanlage geeignet: zum hier sich
verengenden Erfttal bildet ein Steilhang eine gut verteidigungsfähige
Flanke, zugleich auch eine gute Beobachtungsbasis für Raubzüge,
denn das Erfttal ist ein Zwangswechsel für
Handelsreisende aus dem Bad Münstereifeler Raum zur Niederung.
Dennoch war das Erdwerk lediglich eine Fliehburg für
die umliegende Bevölkerung, wie Grabungen des Rheinischen
Landsmuseums 1923, 26 und 29 ergaben. Die Bergkuppe wird durch einen
Ringwall in Form einer unregelmäßigen Ellipse von 300 m
Länge und 175 m Breite umzogen. Zur flacheren Burgseite hin lag
der Eingang, geschützt durch einen zweiten sichelförmig
angeordneten Wall, in dem sich das große Tor befand. Die
Pfostenlöcher des großen Tores wurden bei den Grabungen
noch gefunden; sie maßen 52 bzw. 58 cm im Durchmesser und
standen 2,55 m weit auseinander. Das zweite Tor durch den Hauptwall
lag seitlich um ca. 75 m versetzt vom Außentor, so daß
etwa eingedrungene Feinde auf dem Weg vom Außen- zum Innentor
ihre ungeschützte Seite darboten und dem Geschoßhagel der
Verteidiger ausgeliefert waren. Die Wälle waren um 5,5 m dick
und durch Holzbalkenkonstruktionen im aufgeschichteten Erdreich
verstärkt. Der Erdaushub führte zu Spitzgräben vo dem
Wall, was die Verteidigung erleichterte. Ob auf dem Erdwall
ursprünglich noch Holzpallisaden angebracht waren, bleibt
offen.
Insgesamt macht die Anlage, die in ihrer
Grundkonstruktion noch heute gut erkennbar ist, den Eindruck einer
starken Verteidigungsanlage, hinter die sich die zufluchtsuchende
Bevölkerung mit ihrem Vieh und sonstigem Hab und Gut
zurückziehen konnte, wenn Feinde in der Nähe waren.
Feuersteine und Pfostenlöcher von Unterkünften von Menschen
wurden ebenfalls beiden Ausgrabungen gefunden, jedoch gelang keine
eindeutige zeitliche Zuordnung. Wahrscheinlich erscheint, daß
die Anlage vor Christi Geburt stammt. Die Römer kannten solche
Fliehburganlagen der heimischen Bevölkerung und hatten durchaus
Respekt vor ihnen.
Die Sperre
ist
ein weiteres Bodendenkmal im Hardtwald unweit des Hardtbaches bei
Süd-Stotzheim. Es besteht aus einem System von Gräben und
parallelen Wällen von z.T. je 10 m Breite und 40 m Länge,
dazu weitere Wälle und Gräben von je ca. 1,5 m Breite und
Höhe. Teile der Anlage werden als alte Straße gedeutet,
der Rest als aufwendiges Sperrsystem zur besseren Verteidigung der
Hardtburg. Die Sperre soll mittelalterlichen Ursprungs
sein (Literatur: Beschreibung des Bodendenkmal Nr. 7 der Stadt
Euskirchen).
Römerfunde
gab
es auch im Hardtwald. So ist hier eine römische Siedlerstelle
bekannt. In ihrer Nähe liegen alte Kalkofenanlagen im Wald, die
als römisch vermutet werden, möglicherweise aber auch
jüngeren Ursprungs sind.
Zur frühen
Besitzgeschichte der Hardtburg
(Literatur:
Firmenich, H., Herzog, H., Katzvey, Pesch, J.u.a.)
Ein
Entstehungsdatum für die Hardtburg ist in Urkunden nicht
ausfindig zu machen. Sie existierte aber schon 1118, als sie im
Besitz des Ritters Rudolf von Hardt war. Dieser wird im gleichen Jahr
als Lehensmann des Grafen Dietrich von Are-Hochstaden erwähnt.
Rudolf von Hardt war in dieser Gegend wohl länger schon
beheimatet. Katzvey führt z.B. Hermann von Kirspenich
seinen Bruder an. Auch die Kinder des Rudolf von Hardt waren, wie
Katzvey berichtet, in vielfältigen amtlichen und kirchlichen
Funktionen in der Umgebung tätig.
1166 wird die Burg als
Munitio quae dicitur Hart (Befestigung, welche Hardt
genannt wird) erwähnt. Um diese Zeit war sie wohn noch im Besitz
der Herren von Hardt - und damit sicher auch der sie umgebende
Hardtwald-, jedoch ist sie bald an den Grafen von Are-Hochstaden
übergegangen.
1205 bestürmte und belagerte der
Kölner Erzbischof Bruno von Sayn die Hardtburg in einer
Auseinandersetzung mit dem Grafen von Are-Hochstaden. Nach der
Einnahme der Burg wurde sie von den Kölnern stark zerstört.
Trotz dieser Eroberung scheint damit der Besitzwechsel von Burg und
Hardtwald noch nicht erfolgt zu sein. Vielmehr wird hierfür das
Jahr 1246 angenommen. In diesem Jahr erfolgte die sogenannte
Hochstaden'sche Schenkung an den Kurfürsten. Die langen
Zwistigkeiten zwischen den Grafen Are-Hochstaden einerseits und dem
Kölner Kurfürsten lösten sich dadurch von selbst auf,
daß ein Are-Hochstaden selbst Kurfürst zu Köln wurde
und sein Bruder kinderlos blieb, so daß das weitgestreute
Erbgut in die Schenkung einging.
Damit wurden die Burg und der
Hardtwald kurkölnischer landesherrlicher Besitz seit 1246 und
blieben es bis 1794 mit der Übernahme der Staatsgewalt durch die
Franzosen, also fast 550 Jahre lang.
Die Burg war nach der
Eroberung 1205 durch die Kurfürstliche Streitmacht wohl
wiederaufgebaut und verstärkt worden, wobei auch der Turm um
mindestens 3 Stockwerke erhöht wurde, jedoch geht der jetzige
Baubestand wesentlicher noch auf eine umfassende Erneuerung in den
Jahren 1340 - 41 zurück. Erst diese Umgestaltung ermöglichte
es, die Burganlage auch als Sitz des Amtsverwalters des Kurfürsten
zu nutzen.
Es gibt keinen Zweifel, daß der Hardtwald wie
andere siedlungsnahe Waldflächen auch, schon im Mittelalter
intensiv genutzt und von Menschen gestaltet wurde, nur erfahren wir
in den Quellen aus jener Zeit darüber nur wenig. Lediglich
Weistümer lassen manchmal Schlüsse auf das Geschehen zu.
Weistümer waren Verkündigungen und Erklärungen des
geltenden bis dahin ungeschriebenen Rechts. Sie wurden zugleich als
Huldigung an die Machthabenden verstanden. Das Recht wiesen
meist die Schöffen als Vertreter der Ortschaften und der Bezirke
vor dem Landesherren.
Das Weistum des Amtes Hardt von
1378
(Literatur: Reinartz, N, 1940)
bestätigt die Kurfürstlichen Hoheitsrechte im Amt
Hardt, die von der Herrschaft Hardtburg ausgeübt wurden und ein
weites Umfeld von Ortschaften betraf mit Exklaven in Mutscheid,
Zingsheim und Steinfeld u.a.. Das Weistum regelt nicht die
bestehenden Besitzverhältnisse des Kurfürsten am Hardtwald.
Es gibt auch keine Auskunft über Nutzungsrechte Dritter am
Hardtwald. Dies geschieht jedoch ausdrücklich im Weistum zu
Stotzheim von 1622, auf das im nächsten Kapitel eingegangen
wird.
So bleibt es im Dunkeln, in welcher Form der Hardtwald
zu jener Zeit genutzt wird. Erst das 17. Jahrhundert erlaubt einen
tieferen Einblick.
© Copyright 22.10.2003 Forstamt Bad
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