Forstamt Bad
Münstereifel
Forstgeschichtliches
zum Hardtwald bei Stotzheim, Kreis Euskirchen
Von Gerhard Naumann
Gesetzgebung
und Verwaltung
Wie auch andere Landesherren, so
hat auch der Kurfürst von Köln mit der Herausgabe von
Gesetzen über die Waldnutzung und Jagd Regeln eingeführt,
die in erster Linie zum Schutze des kurfürstlichen Eigentums und
Sicherung einer höchstmöglichen Nutzung dienten. Sie wurden
in der Kirche öffentlich vorgelesen und so dem Bürger
bekanntgemacht.
Die Ertz-Stift Cöllnische Busch-Ordnung vom 26.2.1692 (Quelle: Vollständige Sammlung ..., 1772) war die erste umfassende Regelung für den Kurkölner Bereich. Sie bestand aus 32 §§ auf 7 Druckseiten und war schon sehr detailliert. Die zweite Ertz-Stifts Cöllnische Buschordnung erschien am 9.3.1718 und unterschied sich nur geringfügig von der 1692er. Eine weitere gedruckte Waldordnung vom 27.05.1741 (Staatsarchiv Düsseldorf, Kurköln II Nr. 887) hatte ebenfalls den Schutz der Wälder aller Besitzarten zum Inhalt. Dazu kamen zahlreiche kürzere und Einzelheiten regelnde Edikte. Alle galten auch für den Hardtwald, wurden aber wenig beachtet.
Schon im 17. Jahrhundert hören wir von Buschförstern und Amtsjägern für den Hardtwald, kontinuierlich ist dieser Posten aber wohl erst im 18. Jahrhundert besetzt worden. Die Förster wohnten auf der Hardtburg, wo ihnen 1721 ein neues Försteretablissement, ein Fachwerkbau, gebaut wurde. Der Amtsverwalter und Kellner hingegen wohnte schon ab Anfang des 18. Jahrhunderts in Kuchenheim, da die Hardtburg so in Verfall geraten war.
Ursprünglich unterstanden die Förster der Hardtburg direkt dem Amtmann und Kellner und dieser wiederum der Hofkammer in Bonn. Der jagdpassionierte Kurfürst Clemens August (1723-1761) gründete aber das Rheinische Forstamt in Bonn-Röttgen, das vorgesetzte Dienststelle der Förster der Hardtburg wurde.
Der Hardtwald lag räumlich weit weg als Exklave des kurfürstlichen Hauptbesitzes im Kottenforst und war wohl auch wegen seiner geringen Größe und nur unattraktiven Jagdmöglichkeiten als unbedeutend eingestuft.
Das Nebeneinander von Amtmann und Förster und von Hofkammer und Forstamt hat stets zu Konflikten geführt. Die Kurfürsten waren offensichtlich nicht in der Lage oder willens, für klare Zuständigkeiten zu sorgen.
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Kurkölner Zeit nach 1600 bis zur Besetzung durch Frankreich 1794
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