Forstamt Bad Münstereifel
Forstgeschichtliches zum Hardtwald bei Stotzheim, Kreis Euskirchen

Von Gerhard Naumann


Schweine im Hardtwald

Die sogenannte Mastnutzung spielte früher eine wichtige Rolle. Gemästet wurden Schweine durch Eintrieb in den Wald unter Aufsicht eines Schweinehirten. Eicheln waren bei weitem am begehrtesten, die Bucheckernnutzung trat dagegen in den Hintergrund. Man unterschied den „Vorecker“, den „Nachecker“ und den „zweiten Nachbiß“. Zum Vor- und Nachecker wurden nur Mastschweine aufgetrieben, wobei sich der Nachecker bis in die Wintermonate hinziehen konnte, aber nur bei reichlich Mastanhang lohnte. Der zweite Nachbiß, auch dritte Auftrifft genannt, wurde nur für junge „Vasel-Schweine“ zugelassen und zog sich bis ins Frühjahr hin. Dabei waren kaum noch Eicheln und Bucheckern vorhanden, so daß die Vasel-Schweine Mäuse, Würmer und Wurzeln suchen mußten.

Oft wurde die Mastnutzung durch vorzeitigen Wintereinbruch gestört, woraus sich schnell Diskussionen um das angemessene Mastgeld entspannten. Die Akten (Staats-Archiv Düsseldorf Kurköln IV Nr. 631, 632, 633, 2267) sind umfangreich und berichten von 1664 - 1789 von der jährlich vorzunehmenden Eckerbesichtigung mit Festlegung des zu erwartenden Mastertrages, der Zahl der einzutreibenden Schweine und des angemessenen Mastgeldes für die Kurkölner Kasse. Etwa alle zwei Jahre lohnte sich die Mastnutzung und wurden zwischen 30 und 120 Schweine für viele Wochen in den Hardtwald aufgetrieben. Damit sie nicht so sehr unter der nächtlichen Kälte litten, wurden Strohbüsche in den Wald gebracht, um damit ein provisorisches Übernachtungsquartier herstellen zu können. 1673 erteilt die Hofkammer die Zustimmung, auf der Hardtburg an der Ringmauer einen „beständigen Bau“ mit „unschädlichem Holz“ für die Mastschweine zu errichten. Doch wird erneut 1680 wegen der „Aufrichtung des Maststalles“ berichtet. Ob er jemals gebaut wurde, bleibt offen.

Die Mastnutzung war begehrt. Der Förster wurde in die Dörfer geschickt, um die Mastschweine mit einem Hirten anzuwerben, jedoch taten das auch die Förster aus dem großen Flamersheimer Wald, und man mußte sich hinsichtlich der verlangten Mastgelder aneinander anpassen. Später wurde die Mastnutzung öffentlich ausgeschrieben. Bei der Preisfindung spielte die Zahl der „freien Schweine“ z.B. des Amtsverwalters, des Försters und des Hirten eine Rolle, da diese die Verdienstmöglichkeiten schmälerten. Auch mußte oft auf Fehlschläge der Mastnutzung durch Eckerngeld-Nachlaß Rücksicht genommen werden.

So heißt es 1741 u.a.: „... Dan hat eine arme fraw aus Münster Eyfell auch deren aufgetrieben eins, welches sich bey abtreibung schlechter, dan bey der Auftreibung befunden, mit bitt, ihr solches ohnentgeltlich verabfolgen zu lassen, gegen geloben dießerhalb für Euer Churfürstliche Durchlaucht langjährige gesundheit und glücklichste Regierung zu betten, welches dan auch derselben ... verstattet worden ...“.

Die kurfürstliche Forstverwaltung wehrte sich ab Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgreich gegen die Zulassung des zweiten Nachbisses der Vaselschweine, da dabei zu viele Jungpflanzen von den Schweinen aus der Erde gebrochen wurden und die verbliebenen Eicheln und Bucheckern schon zu keimen anfingen.

1789 hat der Kurfürstliche Obrist Forst- und Jägermeister Freiherr von und zu Weichs selbst die Eckernbesichtigung im Hardtwald vorgenommen. Darin heißt es u.a.: „Dieser Hardt Busch bestehet mehreren Theils aus jungen Eichen Bäumen, und einigen alten Buchen“, weshalb die Voraussetzung für starken Mastertrag ungünstig sind. „Zur Zeit als die alte Eichbäume in den Busch noch stunden, sind einmalen mehr als 80 Stück Schwein darauf getrieben worden ...“.

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