Heinrich Klein

Die Zeit der Säkularisation - Einsichten in die Flurordnung - Pachtverhältnisse des Kapitelshofes - Mühlenbesitz und Wasserrechte. Ein Einblick ins Wirtschaftsleben des historischen Weingarten.

Kreuzweingartens Wirtschaft im 18. Jahrhundert

1. Der Bau einer Mühle durch den Weingartener Bürger Wilhelm Schmitz (Schornmühle)


Unter der Verwaltung der Franzosen mußten Genehmigungen eingeholt werden. Hierzu bedurfte es zunächst einer grundsätzlichen Baugenehmigung. Zu einzelnen weiteren Schritten kamen neue Auflagen und Genehmigungen hinzu.

Im Register der Verfügungen des Präfekten des Departements de la Roer finden sich folgende Auszüge:

  • S. 5 - Aachen - 9. Monat (20. Mai - 18. Juni) der frz. Republik - 12. Jahr -
    Bitte des Bürgers Wilhelm Schmitz betr. des Baus einer Mühle an einem Erftarm in der Gegend von Wachendorf.
    W. Schmitz erhält die Erlaubnis zum Bau und zur Nutzung des Wassers.
    Bei Baubeginn muß er die Behörden informieren.

  • S. 6 - Der Wasserlauf darf nicht verändert werden.

  • S. 7 - Vorschlag den Antrag zu genehmigen.

  • S. 8/9 - Ministerium des Inneren
    Antrag wird wohlwollend entgegengenommen - es wird ein Hinweis auf die Erfüllung aller Formalitäten erwartet.

  • S. 10 - W. Schmitz, Bürger von Weingarten erhält die Erlaubnis - der Ingenieur des Arrondissements muß die Arbeiten überwachen.

  • S. 11 - Nach Vollendung der Arbeiten erfolgt eine Überprüfung; das Ergebnis wird beim Bürgermeister und Präfekten deponiert.
    Zustimmung der Regierung ist notwendig.

  • S. 12 - Übersendung der Unterlagen betr. Antrag W. Schmitz an den Staatsrat.

  • S. 13 - 8. Monat d. frz. Republik (20. April - 19. Mai)
    W. Schmitz muß Kosten an Ingenieur erstatten (Aufstellung der Kosten).

  • S. 15 - An den Bürgermeister von Wachendorf:
    Bitte um Antwort bezüglich des Antrags von W. Schmitz.

  • S. 16 - 30. Brumaire (23. Oktober - 21. November) Jahr 12
    Antrag wurde auch dem Bürgermeister von Münstereifel und Cuchenheim - obere und untere Gemeinde -
    vorgelegt; es wurde kein Einspruch eingelegt.

  • S. 17 - (1803) - W. Schmitz an den Präfekten: Es handelt sich um eine Ölmühle in einem „Baumgarten, der W. Schmitz gehört“; Schmitz bittet um schnelle Erledigung der Formalitäten (Kopie des Briefes)

    „ ... auf einem Garten, der mir gehört, genannt „Baumgarten“, dort wo man vor nicht langer Zeit noch die Ruine einer Mühle sah ... und aneinem Wassergraben, der vor der mir erinnerlichen Zeit, Wasser der Erft geführt hat und den mein vorgesehener Bau nutzen soll und ein detaillierter Plan ist beigefügt“

    „ ... oberhalb der genannten Weingärten“
    „ ... 500 m unterhalb des Wehrs“

  • S. 18 - Antrag auf Konzessionvon Aachen zurück an den Bürgermeister von Wachendorf.

  • S. 19 - Präftekt von Köln ist einverstanden.

  • S. 20 - Bericht des Ingenieurs: Mühle wird von Nutzen für die Allgemeinheit sein (Angaben über genaue Daten).

  • S. 22 - Der Bürgermeister an den Präfekten des Dep.: Er erinnert an den Antrag vom letzten Jahr.

  • S. 24 - 19.4.1808 - Staatsrat an Präfekten in Aachen: Erinnert an Antrag.

  • S. 26 - 22.1.1808 - (22.4.1808 ?) Verordnung: W. Schmitz erhält die Erlaubnis von der Regierung - gegen offizielle Anordnung darf er keine Veränderungen vornehmen.

  • S. 28 - 27.4.1808 - Das Dekret wird an die verschiedenen Stellen übersendet (Präfekt von Köln)

Teilansicht - Die Abschrift der Verfügungen des Präfekten des Departements de la Roer (S. 5)

Teilansicht - Bescheid des Innenministeriums (S. 8/9)


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