Nachrichten über die früheren Pfarrer von Weingarten
Aus der Kirchenzeitung 1935 A. ff.

R. I. P.


Die Zehntanteile des Pastors zu Weingarten

Boßhammers Bemühungen um die nach den Wirren und Zerstörungen der langen Kriegszeit unbedingt erforderliche Regelung der kirchlichen Vermögensverwaltung in seinem Dekanate ist es auch zuzuschreiben, daß Pfarrer Ackermann 1669 eine amtlich beglaubigte, noch im Original vorhandene „Registration oder verzeichnung aller Gueder, inkompten und rentten der parochial kirchen oder weittenhoffs (=pastorat) zu Weingarten, so dem pastor bei orts zu seiner underhaltungh dargestalt und gegeben wirdt“ verfaßte, die uns den ersten Aufschluß über das Kirchenvermögen von altersher gibt. Demzufolge war das heutige Pastoratsland zum großen Teil bereits damals vorhanden, im ganzen etwa zehn (alte) Morgen Ackerland, dazu zwei Morgen gute und 1 ½ Morgen schlechte Wiesen, Außerdem hatte der Pastor Anteile an dem Zehnten, d. h. dem zehnten Teil der Gesamternte, abgesehen von den zehntfreien Stücken; so war das „beste land, in den beiden quellen genannt“, zehntfrei. Eigentlich und zunächst stand diese Abgabe den Stiftsherren von Münstereifel zu, die dafür die Baulast und den Unterhalt der Kirche trugen, dann aber auch dem Pfarrer zum standesgemäßen Unterhalt abgeben mußten. Pfarrer Ackermann gibt sein Einkommen aus dem zehnten auf 9 bis 10 Malter Korn, 10 Malter Spelz - Weizen wurde also damals noch nicht hier gebaut - 13 Malter Hafer, ½ Malter Erbsen und zwei Karren Heu an. Von Billig bekam der Pastor 3 Malter Korn, 2 Malter Hafer, 4 kölnische Dhaler „für Lohn, daß er allda die Hl. sacramenta verwaltet“.

Anders war es bei der Hardtburg, welche damals zur Pfarre Weingarten gehörte, worüber der Pastor sich unter Berufung auf die Statuten der Diözesansynode folgendermaßen beschwert: „muß der H. Pastor auf dem churfüstlichen haus Hardt alle h. sacramenta versehen, es seien krankheiten maß vor krankheiten sein, gefangenen und nit allein von Weingarten, sondern aus underscheitlichen örteren, und er hat das geringste nit davon“. Man versteht diese Klage, wenn man das karge Gehalt des Pfarrers bedenkt - „Pastor hat nit Mittel zu leben“, sagt Pfarrer Ackermann selber - und berücksichtigt, daß die Hardtburg Verwaltungssitz und Landesgefängnis für das weit zerstreute, von Cuchenheim bis Mutscheid und Weyer sich erstreckende kurkölnische Amt Hardt war. Dieselbe scheint freilich in den Kriegsjahren den Untertanen nicht genügend Schutz geboten zu haben, da wir in den Ratsprotokollen der Stadt Münstereifel lesen, daß 1676 der „H. Pastor von Weingarten, Adam Ackermann angestanden, weillen er wegen jetziger kriegsgefahr heringeflohen und hieselbsten ein maltz gemahlen, daß solches maltz ihme von den accinßen - städtischen Steuern - frey gelassen werden muge“ was dann auch bewilligt wurde. Ähnlich berichten die dortigen Hospitalsrechnungen vom Jahre 1588, daß das „fremde feld von Arloff, Iversheim, Wingarden, Kirspenich die in geflueen und mit hueffen - haufenweise - im hospithal krank gelegen“.

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