Anlage zum Schreiben an den Regierungspräsidenten vom 8. November 1926

von Geheimer Regierungsrat Dr. Kaufmann

Ich kann den Antrag nur befürworten. Im Deutschen Reiche gibt es sieben Orte mit dem Namen „Weingarten“, je einen in Baden, Württemberg, Bayern, Rheinpfalz, Thüringen, zwei in Preussen, und zwar einen in Westpreussen, Kreis Elbing, und einen in der Rheinprovinz, Kreis Euskirchen. Zur Unterscheidung dieser Ortschaften sind kürzere oder längere Zusätze notwendig. Um den Zusatz im vorliegenden Falle entbehrlich zu machen, wird die neue Ortsbezeichnung „Kreuzweingarten“ entsprechend dem Antrage des Gemeinderats in Weingarten begrüßt. Da es Orte dieses Namens, wie hier festgestellt wurde, bisher im Deutschen Reiche nicht gibt, wäre der Grundsatz der Eindeutigkeit, der in erster Linie für die Benennung von Orten zu gelten hat, gewahrt.

Die Reichsbahndirektion Köln, welche sich dem Antrage gegenüber zunächst ablehnend verhalten hatte mit der Begründung, es liege kein eisenbahndienstliches Bedürfnis für die Umbenennung vor, erhebt nach erneuter Prüfung keine grundsätzlichen Bedenken mehr gegen die Änderung des Ortsnamens und ist mit der Umbenennung einverstanden, wenn eine solche aus sonstigen Erwägungen heraus angezeigt erscheinen sollte.

Die Oberpostdirektion Köln weist darauf hin, daß nach § 3 der Postordnung die Adresse im Postverkehr „Weingarten Post Stotzheim bei Euskirchen“ lauten müsse. Die Zustellpostanstalt Stotzheim muß gemäß dieser Bestimmung genannt sein; infolgedessen spielt de Bezeichnung „Weingarten“ nur eine untergeordnete Rolle, und da es im Bezirk der Postanstalt Stotzheim nur ein Weingarten gibt, ist die Frage der Umbenennung für den Postverkehr ohne besonderes Interesse.

Im Telegraphenbetrieb lautet die Bezeichnung dagegen „Weingarten Kreis Euskirchen“. Hier ist die Änderung des Namens von Bedeutung; und wie die Oberpostdirektion erklärt, würden sich für ihren Betrieb aus der Umbenennung keine Schwierigkeiten ergeben.

Darüber hinaus würde, was von der Oberpostdirektion nicht genügend gewürdigt wird, die Änderung für den Postverkehr aus folgenden Gründen grossen Wert haben:

Es ist doch bekannt, daß die genannte Vorschrift der Postordnung häufig nicht beachtet wird. Das beweisen die sich von Zeit zu Zeit wiederholenden öffentlichen Ermahnungen der Postbehörden, stets die vollständige Adresse anzugeben. Wenn der notwendige unterscheidende Zusatz in der Aufschrift fehlt, beginnt ein umständliches Suchen nach dem richtigen Empfangsort und ein Umherschicken der Postsachen. Dies erübrigt sich, wenn die Ortsbezeichnung so eindeutig ist, dass überhaupt kein Zusatz erforderlich wird, was bei „Kreuzweingarten“ der Fall sein würde. Aus diesem Grunde hält auch das Postamt Euskirchen die vorgeschlagene Umbenennung für durchaus erstrebenswert.

Erscheint sonach eine Umbenennung des Ortes Weingarten aus Verkehrsgründen mindestens erwünscht, so muß sie aus staatspolitischen Gründen ganz besonders empfohlen werden.

Die historische Berechtigung des Namens „Kreuzweingarten“ wird des näheren nachgewiesen in der bei den Akten befindlichen Begründung des Pfarrers in Weingarten, die der in der Gemeindeversammlung der Einwohner Weingartens gefassten Entschliessung zugrunde gelegen hat. Die Erinnerung an eine stolze Vergangenheit und an frühere religiöse Gebräuche und Vorstellungen ist in der Bevölkerung heute noch erhalten. Wenn deshalb gewünscht wird, das Andenken an die vergangene rühmliche Zeit auch in dem Ortsnamen lebendig zu erhalten, so ist es sowohl im Interesse der Pflege des Heimatgedankens und der Heimatliebe als auch in Anbetracht des Wertes religiöser Gesinnung für die sittliche Bildung des Staatsbürgers nur zu empfehlen, alles zu tun, um diese Bestrebungen zu fördern.

Zudem ist der alte Namen „Kreuzweingarten“ heute noch gegenüber der amtlichen Bezeichnung der gebräuchlichere. Auch hat sich die berufene Vertretung der Gemeinde Weingarten, der Gemeinderat, u.a. aus ideellen Gründen für die Umbenennung ausgesprochen.

Da nach dem Vorhergehenden gegen die berechtigten und einmütig geäußerten Wünsche der Bevölkerung keine Einwendungen zu erheben sind, kann ich den Antrag auf Umbenennung des Ortes Weingarten in „Kreuzweingarten“ sowohl aus praktischen wie aus ideellen Gründen nur nachdrücklichst empfehlen.



Sammlung Hans Regh
Edition H.K. Juli 2002

Texte und Veröffentlichungen Kreuzweingartens ©
Das Dorfbuch Kreuzweingarten - Rheder ©
Religion und Kirche in der Kirchengemeinde Kreuzweingarten-Rheder ©

Zurück zur Indexseite
© Copyright woengede