Vor 100 Jahren - Sommerwirtschaft auf der Hardtburg

von Karl Otermann

Da verfügte die Königliche Regierung zu Cöln unter dem 12. April 1869 an den Königlichen Oberförster in Poppelsdorf:

„Der Oberforstmeister Freiherr von Wintzingerode hat uns ihren Bricht vom 10. v. Mts. vorgelegt, in welchem Sie die Genehmigung zur Ertheilung der Erlaubnis zum Betreibe einer Sommer Wirtschaft für den Hegemeister Borchmeyer zu Hardtburg beantragen.


Die Hardtburg bei Stotzheim
Foto: Landeskonservator

Da sich in der langen Reihe von Jahren Überstände nicht ergeben haben, welche uns veranlassen könnten, eine Änderung des bisher bestandenen Verhältnisses herbeizuführen, so ertheilen wir unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des § 16 der Dienst-Instruction dem Hegemeister Borchmeyer die jederzeit widerrufliche Erlaubnis zur Bewirtung der die Hardtburg besuchenden Gäste in der bisher üblichen Weise, wovon Sie denselben in Kenntnis setzen wollen. Sollten sich wider Erwarten im Laufe der Zeit Bedenken dagegen erheben, so erwarten wir darüber Ihren Bericht.

Übrigens bedarf der p-Borchmeyer eine polizeiliche Conzession zum Wirtschaftsbetriebe, welche bei dem betreffenden Bürgermeister zu beantragen, ihm überlassen bleibt.“

(f.d.R. des Aktenauszuges: K. Otermann)

Entnommen: Heimatkalender des Kreises Euskirchen 1966

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