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Zur Seligsprechung des Opus-Dei-Gründers Josemaria Escrivá







Opus Dei kurzgefasst
von Jürgen Steinle




  1. Das Opus Dei ist eine Personalprälatur mit weltweiter Ausdehnung. Das Zweite Vatikanische Konzil hatte diese Rechtsfigur zur Wahrnehmung besonderer pastoraler Aufgaben eingeführt ( vgl. Dekret Presbyterorum Ordinis Nr. 10; Motu proprio Ecclesiae Sanctae, I, Nr. 4). Sie wurde 1982 mit der Errichtung des Opus Dei als Personalprälatur zum ersten Mal ausgefüllt. Die Prälatur untersteht der römischen Kongregation für die Bischöfe.

  2. Ziel und Aufgabe des Opus Dei ist der Dienst an den Teilkirchen, in allen Bereichen der Gesellschaft ein tiefes Bewußtsein für die allgemeine Berufung des Christen zur Heiligkeit und damit zum Apostolat wecken zu helfen. Es verdeutlicht vor allem den heiligenden Wert der gewöhnlichen Arbeit, d.h. die Aufgabe, sich in dieser Arbeit geistlich zu vervollkommnen und sie zu einem Werkzeug des Apostolates werden zu lassen.

  3. Am 2. Oktober 1928 gründete Josemaria Escrivá das Opus Dei, 1930 die weibliche Abteilung des Werkes und 1943 die Priesterliche Gesellschaft vom Heiligen Kreuz. Das Opus Dei wurde 1950 vom Hl. Stuhl endgültig approbiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg breitete sich das Werk weltweit aus. 1952 Beginn in Deutschland.

  4. Kernpunkt der Spiritualität des Opus Dei ist das Bemühen, Jesus Christus in den dreißig Jahren seines verborgenen Lebens als Kind und dann als Arbeiter in der Werkstatt von Nazareth nachzuahmen und so die eigene alltägliche Arbeit heiligen zu lernen; ferner ein beständiger, kindlich vertrauensvoller Umgang mit Gott in den Sakramenten, im betrachtenden Gebet und in der Arbeit. Die Mitglieder verpflichten sich in voller persönlicher Freiheit, sich nach Kräften um die Verwirklichung aller christlichen Tugenden im Alltag zu bemühen. Getragen von der Liebe besitzen dabei einen besonderen Stellenwert die Gotteskindschaft, die Arbeitsamkeit, die Aufrichtigkeit, die Freude und das Bemühen, die Mitmenschen am Arbeitsplatz, im Freundeskreis und in der Familie Gott näher zu bringen.

  5. Der Prälatur gehören über 75000 Männer und Frauen (in Deutschland rund 1000) aus 87 Ländern an. Mehr als 98 Prozent sind Laien aus allen Berufen und Lebensständen. Die Berufung ist für alle Gläubigen der Prälatur, ob Kleriker oder Laien, dieselbe: eine Berufung zur uneingeschränkten Hingabe an Gott mitten in der Welt. Aufgrund der unterschiedlichen persönlichen Lebenssituation unterscheidet man: Numerarier (unverheiratete Laien und Priester mit voller Verfügbarkeit für die Aufgaben der Bildung, Leitung und des Apostolates), Assoziierte (ehelos Lebende aus allen Berufen und Bildungssituationen) und Supernumerarier (mehrheitlich verheiratete Mitglieder aus allen Berufen).

  6. Die Bindung an die Prälatur geschieht mittels eines Vertrages, nicht kraft besonderer Gelübde. Um die Mitgliedschaft jeweils auf ein Jahr befristet erwerben zu können, muß man das 18. Lebensjahr vollendet haben und das 23., um der Prälatur definitiv anzugehören. Jedes Mitglied hat das selbstverständliche Recht, über seine Zugehörigkeit zum Opus Dei zu sprechen, mit wem es will.

  7. Die Laien der Prälatur erlangen keine neue theologische oder kirchenrechtliche Stellung. Sie sind und bleiben normale Gläubige der jeweiligen Diözesen, in denen sie ihren Wohnsitz haben, und unterstehen dem Ortsbischof im gleichen Umfang wie die übrigen Gläubigen. In ihrer gesamten beruflichen, sozialen, politischen und apostolischen Tätigkeit handeln und entscheiden sie frei und in persönlicher Verantwortung. Sie bemühen sich, mit ihrem Beispiel und ihrem Wort glaubwürdig werden zu lassen, daß auch heutzutage und unter den ganz normalen Bedingungen unserer Umwelt mit der Gnade Gottes die Gesamtheit der christlichen Tugenden lebbar ist. So bieten sie, besonders an ihrem Arbeitsplatz, oft auch für jene Menschen eine Gelegenheit zur näheren Kenntnis des Glaubens, die ihren Pfarrgemeinden und einer christlichen Lebensführung entfremdet sind.


    Vierzig Jahre an der Seite Escrivás: Bischof Alvaro deI Portillo leitet das Opus Dei seit 1975 in der Kontinuität des Gründungsgeistes. Er war Beichtvater und einer der ersten Wegbegleiter Escrivás

  8. Der in der Prälatur eingegliederte Klerus (etwa 1400 Priester) kommt ausschließlich aus den Reihen der Laien des Opus Dei. Kein Priester oder Priesteramtskandidat kann daher der Ortskirche entzogen werden. Die Priester der Prälatur gehören in jeder Hinsicht dem Weltklerus an. Sie widmen sich ihrem Weihetitel entsprechend in erster Linie der seelsorglichen Betreuung der Mitglieder der Prälatur und ihrer apostolischen Arbeiten und helfen darüber hinaus nach Kräften in der seelsorglichen Arbeit der jeweiligen Ortskirche.

  9. Die Priesterliche Gesellschaft vom Heiligen Kreuz ist eine unlösbar mit der Pralatur verbundene Klerikervereinigung u.a. für Priester des Diözesanklerus, die in der Spiritualität des Opus Dei eine Hilfe für ihr Streben nach persönlicher Heiligkeit in der Ausübung ihres priesterlichen Dienstes suchen. Durch ihren Beitritt machen sie vom Recht der Vereinigungsfreiheit Gebrauch. Sie gehören nicht zum Klerus der Prälatur; ihr einziger kirchlicher Vorgesetzter ist und bleibt der Diözesanbischof.

  10. Als erste Einrichtung der katholischen Kirche nimmt das Opus Dei seit 1947 auch Nichtkatholiken und Nichtchristen als Mitarbeiter auf. Diese unterstützen die Arbeit der Prälatur durch ihr Gebet und ihre Spenden.

  11. Der Ordinarius der Personalprälatur ist ihr Prälat (seit 1975 Bischof AlvarodeI Portillo). Der Prälat mit seinen vor allem aus Laien bestehenden Räten hat seinen Sitz in Rom. Seine Jurisdiktion erstreckt sich auf die eingegliederten Priester sowie auf die Laien in allem, was sich auf die spezifischen Ziele der Prälatur bezieht. Die Errichtung jedes einzelnen Zentrums der Prälatur bedarf der ausdrücklichen Billigung des Ortsbischofs. Er wird über die Tätigkeit der Zentren regelmäßig unterrichtet und hat das Recht, sie zu visitieren.

    Der Prälat wird in dem jeweiligen Land kirchenrechtlich von einem Regionalvikar vertreten. Der Regionvikar mit seinen ebenfalls überwiegend aus Laien bestehenden Räten hat für die Prälatur in Deutschland seinen Sitz in Köln. Das Amt wird derzeit von Prof. Dr. Cesar Ortiz ausgeübt.

  12. Die wichtigsten kirchlichen Dokumente für die Prälatur sind:

    der CIC (Kirchliches Gesetzbuch), can. 294-297;

    die Apostolische Konstitution "Ut sit" vom 28.11.1982 (AAS LXXV -1983-, 423-425); in: "Dokumentation - Errichtung des Opus Dei als Personalprälatur", hrsg. vom Informationsbüro des Opus Dei in Deutschland, Nr. 3;

    der "Codex iuris particularis Operis Dei" (Statuten der Prälatur); in: Amadeo de Fuenmayor, Valentin Gomez-Iglesias, Jose Luis Illanes, EL ITINERARIO JURIDICO DEL OPUS DEI, Pamplona 1989, Dokumentenanhang S. 628-657;

    Erklärung der Kongregation für die Bischöfe zur Errichtung des Opus Dei als Personalprälatur (AAS LXXV -1083 -S. 464-468; deutsch in: "Dokumentation ...", Nr. 4.




Quelle: Zur Selligsprechung des Opus-Dei-Gründers Josemaria Escrivá
© Copyright „Notizen“ Hrsg. Informationsbüro der Prälatur Opus Dei in Deutschland, Köln 1992
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