Das Opus Dei ist eine
Personalprälatur mit weltweiter Ausdehnung. Das Zweite
Vatikanische Konzil hatte diese Rechtsfigur zur Wahrnehmung
besonderer pastoraler Aufgaben eingeführt ( vgl. Dekret
Presbyterorum Ordinis Nr. 10; Motu proprio Ecclesiae Sanctae, I,
Nr. 4). Sie wurde 1982 mit der Errichtung des Opus Dei als
Personalprälatur zum ersten Mal ausgefüllt. Die
Prälatur untersteht der römischen Kongregation für
die Bischöfe.
Ziel und Aufgabe des Opus
Dei ist der Dienst an den Teilkirchen, in allen Bereichen der
Gesellschaft ein tiefes Bewußtsein für die allgemeine
Berufung des Christen zur Heiligkeit und damit zum Apostolat
wecken zu helfen. Es verdeutlicht vor allem den heiligenden Wert
der gewöhnlichen Arbeit, d.h. die Aufgabe, sich in dieser
Arbeit geistlich zu vervollkommnen und sie zu einem Werkzeug des
Apostolates werden zu lassen.
Am 2. Oktober 1928
gründete Josemaria Escrivá das Opus Dei, 1930 die
weibliche Abteilung des Werkes und 1943 die Priesterliche
Gesellschaft vom Heiligen Kreuz. Das Opus Dei wurde 1950 vom Hl.
Stuhl endgültig approbiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg
breitete sich das Werk weltweit aus. 1952 Beginn in Deutschland.
Kernpunkt der
Spiritualität des Opus Dei ist das Bemühen, Jesus
Christus in den dreißig Jahren seines verborgenen Lebens
als Kind und dann als Arbeiter in der Werkstatt von Nazareth
nachzuahmen und so die eigene alltägliche Arbeit heiligen zu
lernen; ferner ein beständiger, kindlich vertrauensvoller
Umgang mit Gott in den Sakramenten, im betrachtenden Gebet und in
der Arbeit. Die Mitglieder verpflichten sich in voller
persönlicher Freiheit, sich nach Kräften um die
Verwirklichung aller christlichen Tugenden im Alltag zu bemühen.
Getragen von der Liebe besitzen dabei einen besonderen
Stellenwert die Gotteskindschaft, die Arbeitsamkeit, die
Aufrichtigkeit, die Freude und das Bemühen, die Mitmenschen
am Arbeitsplatz, im Freundeskreis und in der Familie Gott näher
zu bringen.
Der Prälatur gehören
über 75000 Männer und Frauen (in Deutschland rund 1000)
aus 87 Ländern an. Mehr als 98 Prozent sind Laien aus allen
Berufen und Lebensständen. Die Berufung ist für alle
Gläubigen der Prälatur, ob Kleriker oder Laien,
dieselbe: eine Berufung zur uneingeschränkten Hingabe an
Gott mitten in der Welt. Aufgrund der unterschiedlichen
persönlichen Lebenssituation unterscheidet man: Numerarier
(unverheiratete Laien und Priester mit voller Verfügbarkeit
für die Aufgaben der Bildung, Leitung und des Apostolates),
Assoziierte (ehelos Lebende aus allen Berufen und
Bildungssituationen) und Supernumerarier (mehrheitlich
verheiratete Mitglieder aus allen Berufen).
Die Bindung an die
Prälatur geschieht mittels eines Vertrages, nicht kraft
besonderer Gelübde. Um die Mitgliedschaft jeweils auf ein
Jahr befristet erwerben zu können, muß man das 18.
Lebensjahr vollendet haben und das 23., um der Prälatur
definitiv anzugehören. Jedes Mitglied hat das
selbstverständliche Recht, über seine Zugehörigkeit
zum Opus Dei zu sprechen, mit wem es will.
Die Laien der Prälatur
erlangen keine neue theologische oder kirchenrechtliche Stellung.
Sie sind und bleiben normale Gläubige der jeweiligen
Diözesen, in denen sie ihren Wohnsitz haben, und unterstehen
dem Ortsbischof im gleichen Umfang wie die übrigen
Gläubigen. In ihrer gesamten beruflichen, sozialen,
politischen und apostolischen Tätigkeit handeln und
entscheiden sie frei und in persönlicher Verantwortung. Sie
bemühen sich, mit ihrem Beispiel und ihrem Wort glaubwürdig
werden zu lassen, daß auch heutzutage und unter den ganz
normalen Bedingungen unserer Umwelt mit der Gnade Gottes die
Gesamtheit der christlichen Tugenden lebbar ist. So bieten sie,
besonders an ihrem Arbeitsplatz, oft auch für jene Menschen
eine Gelegenheit zur näheren Kenntnis des Glaubens, die
ihren Pfarrgemeinden und einer christlichen Lebensführung
entfremdet sind.
 Vierzig
Jahre an der Seite Escrivás: Bischof Alvaro deI Portillo
leitet das Opus Dei seit 1975 in der Kontinuität des
Gründungsgeistes. Er war Beichtvater und einer der ersten
Wegbegleiter Escrivás
Der in der Prälatur
eingegliederte Klerus (etwa 1400 Priester) kommt ausschließlich
aus den Reihen der Laien des Opus Dei. Kein Priester oder
Priesteramtskandidat kann daher der Ortskirche entzogen werden.
Die Priester der Prälatur gehören in jeder Hinsicht dem
Weltklerus an. Sie widmen sich ihrem Weihetitel entsprechend in
erster Linie der seelsorglichen Betreuung der Mitglieder der
Prälatur und ihrer apostolischen Arbeiten und helfen darüber
hinaus nach Kräften in der seelsorglichen Arbeit der
jeweiligen Ortskirche.
Die Priesterliche
Gesellschaft vom Heiligen Kreuz ist eine unlösbar mit der
Pralatur verbundene Klerikervereinigung u.a. für Priester
des Diözesanklerus, die in der Spiritualität des Opus
Dei eine Hilfe für ihr Streben nach persönlicher
Heiligkeit in der Ausübung ihres priesterlichen Dienstes
suchen. Durch ihren Beitritt machen sie vom Recht der
Vereinigungsfreiheit Gebrauch. Sie gehören nicht zum Klerus
der Prälatur; ihr einziger kirchlicher Vorgesetzter ist und
bleibt der Diözesanbischof.
Als erste Einrichtung der
katholischen Kirche nimmt das Opus Dei seit 1947 auch
Nichtkatholiken und Nichtchristen als Mitarbeiter auf. Diese
unterstützen die Arbeit der Prälatur durch ihr Gebet
und ihre Spenden.
Der Ordinarius der
Personalprälatur ist ihr Prälat (seit 1975 Bischof
AlvarodeI Portillo). Der Prälat mit seinen vor allem aus
Laien bestehenden Räten hat seinen Sitz in Rom. Seine
Jurisdiktion erstreckt sich auf die eingegliederten Priester
sowie auf die Laien in allem, was sich auf die spezifischen Ziele
der Prälatur bezieht. Die Errichtung jedes einzelnen
Zentrums der Prälatur bedarf der ausdrücklichen
Billigung des Ortsbischofs. Er wird über die Tätigkeit
der Zentren regelmäßig unterrichtet und hat das Recht,
sie zu visitieren.
Der Prälat wird in dem jeweiligen
Land kirchenrechtlich von einem Regionalvikar vertreten. Der
Regionvikar mit seinen ebenfalls überwiegend aus Laien
bestehenden Räten hat für die Prälatur in
Deutschland seinen Sitz in Köln. Das Amt wird derzeit von
Prof. Dr. Cesar Ortiz ausgeübt.
- Die wichtigsten kirchlichen
Dokumente für die Prälatur sind:
der CIC
(Kirchliches Gesetzbuch), can. 294-297;
die Apostolische
Konstitution "Ut sit" vom 28.11.1982 (AAS LXXV -1983-,
423-425); in: "Dokumentation - Errichtung des Opus Dei als
Personalprälatur", hrsg. vom Informationsbüro des
Opus Dei in Deutschland, Nr. 3;
der "Codex iuris
particularis Operis Dei" (Statuten der Prälatur); in:
Amadeo de Fuenmayor, Valentin Gomez-Iglesias, Jose Luis Illanes,
EL ITINERARIO JURIDICO DEL OPUS DEI, Pamplona 1989,
Dokumentenanhang S. 628-657;
Erklärung der
Kongregation für die Bischöfe zur Errichtung des Opus
Dei als Personalprälatur (AAS LXXV -1083 -S. 464-468;
deutsch in: "Dokumentation ...", Nr. 4.
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