Everhard
Boßhammer / Ein rheinischer Landdechant (1594/1672)
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Zum 400. Geburtstag von Everhard Boßhammer |
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Herausg. Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz zu Kreuzweingarten |
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V. Boßhammer als Archidiakon des Öslinger Distriktes |
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Der Ösling umfaßte die alten weitausgedehnten Mutterpfarreien Konzen (mit Montjoie), Malmedy, Amel, Büllingen und Büttgenbach mit ihren vielen Filialen. Dort im Ösling war der Landdechant von Zülpich wohl nominell und rechtlich decanus, ließ aber die gewöhnlichen dekanalen Rechte durch einen vom dortigen Landkapitel gewählten und von ihm eingesetzten vicedecanus ausüben (58). Persönlich versah er dort die Funktionen eines höheren Amtes. Als verus archidiaconus, als judex ecclesiasticus hatte er dort volle richterliche Gewalt über alle geistlichen Gebrechen dieses Landes (59). So hatte Boßhammer im Öslinger Distrikt das Recht und die Pflicht, die von den verschiedenen Collatoren präsentierten Geistlichen auf ihre Tauglichkeit zu prüfen und zu investieren, das Recht und die Pflicht, sie eventuell vor sein geistliches Gericht (consistorium) zu zitieren, gegen contumaces mit kirchlichen Strafen vorzugehen, endlich auch das Recht und die Pflicht, in den genannten 5 Pfarrkirchen die sancta synodus mit allen solemnitates, mit landesherrlicher Unterstützung, unter Beihilfe des Marienstiftes zu Aachen und der Abtei Malmedy, abzuhalten. Folgender Vorfall mag zur Illustrierung dienen. Als der schon erwähnte Pfarrer von Montjoie (ein Prämonstratenser) das Ansinnen des dortigen Amtmannes, seine Dienerschaft ohne Proklamation zu trauen, pflichtgemäß ablehnte, fand der dortige Schloßkaplan sich dazu willig und bereit. Das war 1669. Als dieser trotz ernstlicher Verwarnung im folgenden Jahre wiederum ebenso rechtswidrig kopulierte, schrieb der Generalvikar am 2. Mai 1670 an Boßhammer, er möge als Archidiakon gegen den Frevler mit kirchlichen Censuren vorgehen. Dieser wurde zunächst (durch Schreiben vom 9. Mai) von Boßhammer auf den 22. Mai vor sein Consistorium peremtorisch geladen, und als er dieser Vorlage nicht Folge leistete, von Boßhammer suspendiert, seine Suspension durch öffentlichen Anschlag an de Peterskirche in Zülpich (veluti loco consueto) und an der Domkirche in Köln publiziert (60). |
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Zum 400.
Geburtstag - Everhard Boßhammer von Pfarrer Corsten
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