Die Gemeinde
Heilig Kreuz zu Weingarten |
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Die
Taufen |
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d) Nottaufen |
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Die Eintragungen im Kirchenbuch sind vor allem auch ein Rechenschaftsbericht des Pfarrers über seine Amtshandlungen in der Gemeinde, überprüfbar durch das bischöfliche Vikariat. Wir benutzen diese Mitteilungen aus vergangenen Zeiten jetzt zu statistischen Untersuchungen, sie sind aber ursprünglich nicht, wie die Listen unserer heutigen Meldebehörden, zur Beobachtung des Bevölkerungsstandes gedacht. Da die Nottaufe eines, wie man meinte, kaum überlebensfähigen Neugeborenen von irgendeiner bei der Geburt anwesenden Person und meistens nicht vom Pfarrer vorgenommen wurde, wurde sie offenbar deshalb nicht im Taufregister vermerkt; sie stellte keine Amtshandlung des Pfarrers dar. In den Kirchenbüchern anderer Gemeinden findet man neben dem Namen eines Täuflings mitunter ein Kreuz: +. Das bedeutet, daß das Kind bald nach der Taufe oder Nottaufe gestorben ist. Ins Sterberegister sind Tod und Begräbnis dieser Kinder dann nicht mehr eingetragen worden. In den Registern der Pfarre Heilig Kreuz kommt dieses Kreuz nicht vor. In den Kirchenbüchern von Heilig Kreuz gibt es vor dem Jahr 1755 überhaupt keinen Hinweis auf eine Nottaufe. Erst am 25. Januar 1755, etwa mit Beginn der Amtszeit von Pfarrer Tilmann Wieler, ist im Sterberegister erstmalig das Begräbnis eines Kindes, "infans", eingetragen, das von der Hebamme in Notlage getauft worden war, "ab obstetrice in necessitate babtizatus". Die Begräbniseintragung enthält weder Geschlecht noch Namen des Kindes, nur die Namen seiner Eltern und daß es deren rechtmäßiges Kind, "legitimus", war. Im Taufregister gibt es, wie oben schon dargelegt, keinen Hinweis auf das Kind. In der Folge steht im Sterberegister alle paar Jahre eine Eintragung über das Begräbnis eines von der Hebamme notgetauften Kindes ohne Angabe eines Namens, des Geschlechts und ohne die Namen von Paten, nur die Namen der Eltern sind vermerkt. Von 1755 bis zum Jahre 1800 sind es neun. Mit Hilfe dieser Eintragungen konnten die Karteikarten der Familien ergänzt werden. Zwei Eintragungen über Nottaufen enthalten noch eine zusätzliche Mitteilung. Pfarrer Tilmann Wieler schreibt, er habe am 9. März 1769 ein neugeborenes Kind des Matthias Esch begraben, das jedoch von ihm selber die Nottaufe erhalten habe, "attamen a me in necessitate babtizatus". Diese Nottaufe ist, weil der Pfarrer sie selbst vorgenommen hatte, mit dem Datum vom 7. März auch im Taufregister verzeichnet, ebenfalls ohne Namen und Paten. Einmalig ist in diesem Zusammenhang noch eine Eintragung im Sterberegister von 1792. Dort heißt es: "Beerdigt wurde ein Kind von Johannes Hülder, das von Getrud Roggendorf getauft wurde." Hier ist der Name einer Frau überliefert, die bei der Geburt anwesend war und die Nottaufe vollzogen hat. Ob sie die in anderen Fällen erwähnte Hebamme war, läßt sich nicht feststellen, da bis auf eine Patenschaft im Jahre 1751 keine Daten von ihr überliefert sind. Sicher ist nur, daß sie eine nahe Verwandte der Mutter des Kindes, der Anna Maria Roggendorf, war. Die Fragen zu dem Thema "Nottaufen" sind deshalb von Interesse, weil sie bei der Berechnung der Kinder und Säuglingssterblichkeit wichtig werden. Wenn Mütter im Kindbett gestorben sind, fehlt fast immer der Hinweis auf Taufe oder Begräbnis des Kindes. Daraus kann man schließen, daß Totgeburten weder ins Tauf noch ins Sterberegister aufgenommen wurden und daß, bedenkt man die Zahl der bis 1755 doch gewiß auch erfolgten, aber nicht überlieferten Nottaufen, die Zahl der Geburten mit Sicherheit höher war als die Zahl der 1139 Taufen, zuzüglich der oben erwähnten neun Begräbnisse notgetaufter Kinder. Von dieser Zahl aber muß im Verlauf dieser Untersuchungen bei der Berechnung der Sterbequote und des Prozentsatzes von Zwillingen und nichtehelichen Geburten ausgegangen werden. |
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Entnommen: 1100 Jahre Wingarden - Kreuzweingarten 893-1993 - Mai 1993 |
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