Die Gemeinde
Heilig Kreuz zu Weingarten |
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Die
Bevölkerungslisten
von 1801 |
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c) Bevölkerungsaufbau |
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Das Verhältnis der Kinderzahl zur Gesamtbevölkerung ist in Weingarten mit 11,4 % auffallend niedrig. In Rheder und Billig dagegen kann es mit 36 %, bzw. 34,6 %, d. h., daß etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung Kinder sind, als normal angesehen werden 3 (s. Tab. 2). An dem auffallenden Befund in Weingarten würde es auch nicht viel ändern, wenn man die in der Liste höchst wahrscheinlich vergessenen oben genannten 6 Kinder hinzurechnete. Der prozentuale Anteil der Kinder unter 12 Jahren betrüge dann 20 %, was auch auffallend wenig wäre. Der Anteil von Männern und Frauen ist in Weingarten ausgeglichen und beträgt jeweils 50% .Der etwas größere Anteil der Frauen in Billig mit 55 % wird im Bestand der Gesamtgemeinden ausgeglichen. |
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Tabelle 3: Bevölkerungsaufbau in der Gemeinde Heilig Kreuz 1801 |
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Die Tabelle 3 zeigt die Zusammensetzung der Bevölkerung. Zu den Kindern wurden auch die 12-15jährigen gerechnet, aber extra aufgeführt. Die Fünfjahreseinteilung ist später für die Einheiten in der Bevölkerungspyramide erforderlich. Die Tabelle soll es möglich machen, neben den Ehepaaren und den Kindern auch die Gruppe der Ledigen genauer zu unterscheiden. Es fällt auf, daß es kaum Ledige gibt, die älter als 30 Jahre sind. Dieses Alter wurde als Abschnitt gewählt, weil bei dem bisher festgestellten Heiratsalter in dem Lebensabschnitt bis 30 Jahre in den meisten Fällen die Verheiratung erfolgt ist. Die Ledigen sind in Weingarten ausschließlich erwachsene Kinder der ansässigen Ehepaare oder verwitweter Personen, Kinder auch aus einer früheren Ehe eines der Ehepartner, oder es sind unverheiratet gebliebene Geschwister der Eheleute. Es gab, wie bereits gesagt, in Weingarten keine Knechte oder Mägde, die nicht zur Familie gehörten; ebenso in Rheder. Die nicht zur Familie gehörenden ledigen Knechte und Mägde in Billig gehören zu der Gruppe der jüngeren Ledigen, sie hielten sich 1801 erst seit 1/2 Jahr in Billig auf. Die wenigen älteren Ledigen sind Familienangehörige wie in Weingarten und Rheder. Diese Feststellung kann als Beweis dafür gelten, daß ein großer Teil der in der Gemeinde geborenen Kinder abwanderte. In dieser Arbeit wird mehrfach darauf hingewiesen, daß von vielen Kindern auf den Familienkarten außer dem Taufdatum keinerlei Nachricht mehr vorhanden ist. (z. B. Kap. IV c) und Kap. V d)) Sofern nicht versäumt wurde, das Begräbnis einzutragen, lebten sie offenbar wirklich nicht in der Gemeinde weiter, sondern wanderten ab. Bei den verwitweten Personen überwog der Anteil der Witwen, es gab viermal soviel Witwen wie Witwer (15 : 4) in der Gemeinde. In den vorangegangenen Untersuchungen war bereits darauf hingewiesen worden, daß es zwar mehr Witwen als Witwer gab, daß die Witwer sich aber viel schneller wieder verheirateten als die Witwen. (s. Kap. IV f)) |
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Entnommen: 1100 Jahre Wingarden - Kreuzweingarten 893-1993 - Mai 1993 |
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Texte
und Veröffentlichungen Kreuzweingartens
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