Die Gemeinde Heilig Kreuz zu Weingarten
im Spiegel der Kirchenbücher des 18. Jahrhunderts
Von Friederike Kuhl


Die Begräbnisse
a) Das Sterberegister
b) Jährliche Begräbniszahlen und saisonale Schwankungen
c) Begräbnisse von Kindern
d) Kindersterblichkeit
e) Beispiele aus Weingartener Familien
f) Häufung von Sterbefällen in den Familien
g) Lebenserwartung
h) Todesursachen
i) Unglücksfälle und Begräbnisse Nichteinheimischer
j) Zusätzliche Angaben zu Verstorbenen
k) Bestattungen in der Pfarrkirche und von Pfarrern


h) Todesursachen


Über die statistisch auswertbaren Angaben hinaus enthält das Sterberegister der Gemeinde Heilig Kreuz zu Weingarten Mitteilungen, die manche interessante Einsicht ermöglichen.

Ebenso wie das Tauf und Heiratsregister ist auch das Sterberegister der Rechenschaftsbericht des Gemeindepfarrers über seine Amtshandlungen an den Gemeindemitgliedern. In der Regel wurde der Pfarrer zu einem Schwerkranken oder Sterbenden gerufen, um die Beichte zu hören und die Sterbesakramente zu spenden. In der Mitteilung des Registers heißt es dann z. B.: „1765 am 22. Februar starb, mit allen Sakramenten der Kirche versehen, der ehrenwerte Mann Caspar Leersch." Angaben über die Todesursache werden nicht gemacht.

War es aber dem Pfarrer nicht möglich, die Sakramente zu spenden, weil der Tod unerwartet eingetreten war, so schrieb er zur Erklärung auf, warum er die Sakramente nur teilweise oder gar nicht spenden konnte, und wir erfahren auf diese Weise etwas über das Sterben dieser Menschen.

In der großen Mehrzahl dieser Fälle, in denen nicht alle oder keine Sakramente gespendet werden konnten, wird angegeben, der Verstorbene sei vom Schlag getroffen worden. So heißt es z.B.: „1745 am 29. August wurde Anna Rheders begraben, die Frau des Theodor Fritz; vom Schlag getroffen, war sie ohne Sakramente plötzlich vom Tode überrascht worden. - ... apoplexia tacta sine Sacramentis subita morte praeventa sepulta est Anna Rheders, uxor Theodori Fritz. RIP requiescat in pace sie möge in Frieden ruhen!"

Häufig wird zu "apoplexia tactus, - vom Schlagfluß getroffen", noch hinzugefügt, der Sterbende habe die Sprache oder die Besinnung verloren und habe deshalb die Absolution unter bedingten Verhältnissen erhalten oder er sei nur mit der Heiligen Ölung versehen worden. Die Ursachen des Zusammenbruchs werden nicht genannt, man kannte sie ja auch nicht. Über Krankheiten können wir daher aus dem Begräbnisregister des 18. Jahrhunderts fast nichts erfahren.

Zwei Ausnahmen sind dabei zu nennen :

1) Wiederholt wird angegeben, daß Kinder begraben wurden, die an den Pocken erkrankt waren, "variolis laborans", wie es dann heißt. "variola" wurden die Pocken genannt, weil die Pusteln im Verlauf der Krankheit verschiedene Farben und Formen annehmen. Daher war diese Krankheit klar erkennbar und wurde deshalb als Todesursache auch eingetragen.

Soweit das Register berichtet, traten die Pocken in der Gemeinde Heilig Kreuz im 18. Jahrhundert zweimal epidemisch auf:

1730 starben 14 Kinder, davon ist bei 8 ausdrücklich vermerkt: variolis laborans;

1739 starben im November und Dezember 10 Kinder an den Pocken;

1736 starben 7 Kinder, aber nur bei 2 von ihnen sind die Pocken als Todesursache angegeben;

1740 und 1769 starb jeweils 1 Kind an den Pocken.

(Vgl. dazu auch Kap. I, Vitalstatistik)

2) Bei Frauen, die bei der Geburt eines Kindes starben, wird angegeben: "in puerperio - bei der Niederkunft" ; dabei ist von Fall zu Fall verschieden, ob es nur heißt: "sie starb bei der Niederkunft", was soviel besagt, daß sie keine Sakramente erhalten hat, oder ob notiert ist, daß ihr die Sterbesakramente gespendet wurden. Die Mitteilungen vom Tod bei der Niederkunft wird also nicht nur dann gemacht, wenn eine Erklärung nötig ist, weshalb keine Sakramente gespendet wurden. Die Mitteilung vom Tod bei der Niederkunft wird also nicht nur dann gemacht, wenn eine Erklärung nötig ist, weshalb keine Sakramente gespendet wurden.

Nur zweimal wird eine ungewöhnliche Angabe über eine Krankheit als Todesursache gemacht. 1732 ist von Wilhelm Fingerhut die Rede, der "mentis insanae", geistesgestört gewesen sei und an der Fallsucht, "morbo caduco", gelitten habe. Er habe sich abends gesund hingelegt und sei morgens tot aufgefunden worden. Er war 39,6 Jahre alt, als er starb. 1770 wurde Johann Hündgen begraben; er war mit allen Sakramenten der Kirche wohl versorgt und litt an der Wassersucht, "hidropicus".


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Entnommen: „1100 Jahre Wingarden“ - Kreuzweingarten 893-1993 - Mai 1993


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