Die Gemeinde Heilig Kreuz zu Weingarten
im Spiegel der Kirchenbücher des 18. Jahrhunderts
Von Friederike Kuhl


Die Ehen
a) Trauungen und Trauzeugen
b) Die Wahl des Hochzeitstermins
c) Zuzug und Abwanderung durch Heirat
d) Herkunftsangaben bei Eheschließungen
e) Das Heiratsalter
f) Witwer- und Witwenschaft, Wiederverheiratung
g) Demographische Untersuchungen hinsichtlich Kinderzahl, Geburtenabstände und Alter der Mütter bei der letzten Geburt
h) Zusammenfassung der durch die Untersuchung gewonnenen Ergebnisse über Taufen, Eheschließungen und Familie


c) Zuzug und Abwanderung durch Heirat


Die Eintragungen im Heiratsregister geben in vielen Fällen Aufschluß über die Herkunft der Brautleute, die aus einer anderen Gemeinde stammen, aber nicht immer. Vielfach muß man daraus, daß kein Taufdatum für einen Partner in der Kartei zu finden ist, zumal, wenn er einen in der Gemeinde nicht üblichen Familiennamen führt, den Schluß ziehen, daß er von auswärts stammt, ohne daß sein Herkunftsort bekannt wäre. Die Tabelle 1 gibt Auskunft über den Anteil der Ehen, in denen ein bzw. beide Partner von auswärts stammen oder aus der Gemeinde sind.


Tabelle 1: Wanderungsbewegung anhand von Eheschließungen


Es ist davon auszugehen, daß in den untersuchten Jahrzehnten jeweils 57 % bis 82 % der Ehen, bei steigender Tendenz, mit einem Partner von außerhalb geschlossen wurden; der überwiegende Teil der von auswärts Stammenden waren Männer; nur ein Viertel aller Ehen wurde unter zwei Einheimischen geschlossen. Bei den zahlenmäßig geringen Ehen unter zwei nicht aus der Gemeinde stammenden Partnern handelte es sich vermutlich um Leute, die sich vorübergehend als Knecht oder Magd hier verdingt hatten; in den meisten Fällen gibt es dann nämlich außer der Trauung keine Eintragungen mehr über sie; nur das eine fällt auf, daß in einer ganzen Anzahl dieser Fälle die Taufe des ersten Kindes noch hier erfolgt ist.

Wenn ein Witwer oder eine Witwe wieder heirateten, wurden sie als Einheimische gezählt, auch wenn sie vor Jahren von anderswo zugeheiratet hatten. Der Anteil der von auswärts stammenden Männer steigt, bis auf das Jahrzehnt 1761 bis 1770, ständig an und liegt, bis auf die Zeit von 1721 bis 1740, weit über dem der Frauen.


Tabelle 2: Wanderungsbewegungen durch von auswärts stammende Ehepartner


In der Tabelle 2 wird der Versuch unternommen, den Anteil der von auswärts zuheiratenden Männer und Frauen festzustellen,

  1. die anschließend an ihre Heirat hier in der Gemeinde weiterlebten, also zuwanderten, und

  2. die nach der Heirat mit einem Partner aus der Gemeinde Heilig Kreuz anderswo weiterlebten, vermutlich in ihrem auswärtigen Heimatort, die also den Partner von hier mitnahmen.

Da es keine An- und Abmeldung gab, ist man hierbei auf Rückschlüsse angewiesen. Die Eintragung der Taufen von Kindern und von Begräbnissen lassen darauf schließen, daß ein Ehepaar mit Sicherheit hier in der Gemeinde gelebt hat; fehlen weitere Eintragungen, kann daraus gefolgert werden, daß das Ehepaar anderswo hingezogen ist.

Die Tabelle 2 zeigt zu a), daß die meisten der Ehepaare, in denen ein Partner von auswärts stammte, hier in der Gemeinde blieben. In zunehmendem Maße, von 33 % bis 81 %, blieben dabei von auswärts stammende Männer nach ihrer Heirat hier, heirateten also hier ein. In der Gruppe b), bei den Ehepaaren, die nicht hier weiterlebten, sind auch vorwiegend Männer beteiligt, sie nahmen dann zu 70 % bis 100 % die Frau von hier mit, mit der Ausnahme von zwei Jahrzehnten. In den letzten beiden Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts wurde, soweit die Listen ausweisen, keine Ehe mehr geschlossen, auf Grund derer ein Mann aus der Gemeinde Heilig Kreuz in eine andere Gemeinde gezogen wäre, dagegen zogen Frauen weg, und Männer zogen durch Heirat zu. Hier erhebt sich die Frage, ob es einen Frauenüberschuß in der Gemeinde gegeben hat. (vgl. Kap. II b) Die Taufen)

Rechnet man die Gruppe, die a) von auswärts stammten und nach der Heirat in der Gemeinde blieben, auf gegen die b), die nach der Heirat einen Ehepartner von hier mitnahmen, so ergibt sich immer, bis auf ein Jahrzehnt, eine für die Zuwanderung nach Heilig Kreuz positive Differenz. (Tabelle 2, Spalte c))

Für die Untersuchungen nicht faßbar ist eine nicht unbeträchtliche Zahl von Ehen, bei denen die Angabe des Heiratsdatums fehlt. Sie treten als Ehepaare in Erscheinung, wenn sie Kinder zur Taufe bringen. Da in diesen Fällen häufig einer der Partner einen Familiennamen führt, der in der Gemeinde bereits vertreten ist, gewinnt man den Eindruck, daß es sich um Verwandte handeln könnte, die zugezogen sind. Bei diesen Ehepaaren ist nicht feststellbar, ob eine oder zwei Personen zugezogen sind und von wo. Da auch nicht bekannt ist, ob sie schon anderswo geborene Kinder mitbrachten, können auch die Angaben über die Kinder des Ehepaares statistisch nicht ausgewertet werden.


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Entnommen: „1100 Jahre Wingarden“ - Kreuzweingarten 893-1993 - Mai 1993


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